Meinen Führerschein schon mit 17 machen?
- Wie geht das denn?
Im Amtsdeutsch „Begleitendes Fahren ab 17 “.
Seit dem 01.Oktober 2006 auch in Hessen möglich.
Der Führerschein ist an folgende Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer Begleitperson gefahren werden.
- Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein.
Es sind auch mehrere Personen möglich.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre ein PKW-Fahrerlaubnis besitzen.
- Die Begleiter dürfen maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.
Was brauch' ich denn dafür?
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Lichtbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Die Personalien jeder Begleitperson mit Unterschrift und Kopie des Führerscheins
Informationen und Formularvordrucke zum "BF17" gibt es hier auf der Homepage der Stadt Darmstadt.